Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der entsteht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Dazu zählen Fahrten in der Freizeit ebenso wie der tägliche Weg zur Arbeit. Der Sachbezug wird nicht als zusätzliche Geldzahlung ausbezahlt, sondern erhöht das steuerpflichtige Einkommen. Dadurch steigen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
Der Sachbezug soll sicherstellen, dass die private Nutzung eines Dienstwagens im Steuerrecht gleich behandelt wird wie ein zusätzlicher Lohn. Wie hoch der Betrag ist, hängt von den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und vom CO₂-Ausstoß nach WLTP ab. Damit wird eine klare Verbindung zwischen Umweltaspekten und steuerlicher Belastung geschaffen.
Wer ist betroffen?
Ein Sachbezug fällt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Das gilt unabhängig von der Position im Unternehmen. Auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit einem Dienstvertrag gelten die gleichen Regeln.
Kein Sachbezug entsteht, wenn ein Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt wird und die private Verwendung ausgeschlossen ist. In der Praxis ist dieser Fall selten, da der Nachweis streng zu führen ist.