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Sachbezug beim Firmenwagen in Österreich: Aktuelle Regeln für 2025

Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der entsteht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Dazu zählen Fahrten in der Freizeit ebenso wie der tägliche Weg zur Arbeit. Der Sachbezug wird nicht als zusätzliche Geldzahlung ausbezahlt, sondern erhöht das steuerpflichtige Einkommen. Dadurch steigen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.

Der Sachbezug soll sicherstellen, dass die private Nutzung eines Dienstwagens im Steuerrecht gleich behandelt wird wie ein zusätzlicher Lohn. Wie hoch der Betrag ist, hängt von den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und vom CO₂-Ausstoß nach WLTP ab. Damit wird eine klare Verbindung zwischen Umweltaspekten und steuerlicher Belastung geschaffen.

Wer ist betroffen?

Ein Sachbezug fällt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Das gilt unabhängig von der Position im Unternehmen. Auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit einem Dienstvertrag gelten die gleichen Regeln.

Kein Sachbezug entsteht, wenn ein Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt wird und die private Verwendung ausgeschlossen ist. In der Praxis ist dieser Fall selten, da der Nachweis streng zu führen ist.

Wie wird der Sachbezug berechnet?

Die Berechnung des Sachbezuges orientiert sich an den Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Maßgeblich sind der Listenpreis inklusive Umsatzsteuer, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und werksseitige Sonderausstattungen. Preisnachlässe und Rabatte reduzieren die Bemessungsgrundlage.

Bei Leasingfahrzeugen ist nicht die monatliche Rate ausschlaggebend, sondern die Anschaffungskosten, die dem Leasingvertrag zugrunde liegen.

Leistet ein Arbeitnehmer regelmäßige Kostenbeiträge für die Privatnutzung, werden diese vom Sachbezug abgezogen. Wichtig ist, dass die Zahlungen klar dokumentiert sind und sich auf die Privatfahrten beziehen. Die Übernahme von Betriebskosten wie Treibstoff, Vignette oder Maut wirkt sich auf die Höhe des Sachbezugs hingegen nicht aus.

Ein weiterer zentraler Faktor für den Sachbezug ist der CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs nach WLTP. Je nach Wert wird ein niedrigerer oder höherer Prozentsatz angesetzt. Damit verbindet der Gesetzgeber steuerliche Belastung mit der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs.

Höhe des Sachbezugs 2025: Sätze, Deckel und CO₂-Grenzen

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und nach dem CO₂-Ausstoß. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, sparsamere oder emissionsfreie Autos einzusetzen.

  • Liegt der CO₂-Ausstoß über dem aktuellen Grenzwert, beträgt der Sachbezug zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, maximal aber 960 Euro.
  • Liegt der CO₂-Ausstoß innerhalb des Grenzwerts, wird ein reduzierter Satz angewendet: 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, maximal aber 720 Euro.
  • Für Elektrofahrzeuge mit 0 Gramm CO₂-Ausstoß fällt kein Sachbezug an. Auch das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
     

Der maßgebliche Grenzwert wird jedes Jahr abgesenkt. Im Jahr 2025 liegt er bei 126 Gramm CO₂ pro Kilometer (WLTP). Für die Berechnung zählt immer der Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Übersicht der Sachbezug-Werte

Fahrzeugtyp CO₂-Wert (WLTP) Sachbezugs­satz Maximalbetrag pro Monat
über Grenzwert > 126 g/km 2 % der Anschaffungskosten 960 €
Unter Grenzwert ≤ 126 g/km 1,5 % der Anschaffungskosten 720 €
Elektroauto 0 g/km 0 % 0 €
Damit wird klar, wie stark sich der CO₂-Wert auf die steuerliche Belastung auswirkt. Wer einen Firmenwagen wählt, sollte daher nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Emissionen genau prüfen.

Halber Sachbezug und Mini-Sachbezug

Neben den Standardsätzen gibt es in Österreich die Möglichkeit, den Sachbezug zu reduzieren. Das ist vor allem dann interessant, wenn der Firmenwagen nur eingeschränkt privat genutzt wird.

halber Sachbezug: Liegt die private Nutzung nachweislich bei höchstens 500 Kilometern pro Monat oder 6.000 Kilometern pro Jahr, halbiert sich der monatliche Sachbezug. Dieser Nachweis ist in der Praxis nur mit einem sorgfältig geführten Fahrtenbuch möglich.

Mini-Sachbezug: In seltenen Fällen wird der private Anteil exakt pro Kilometer abgerechnet. Auch hier ist ein lückenloses Fahrtenbuch erforderlich, das jede Fahrt dokumentiert. Dieses Modell wird in der Praxis jedoch kaum angewendet, da der Aufwand sehr hoch ist.

Beide Varianten können die Steuerlast spürbar senken. Entscheidend ist aber, dass die Dokumentation lückenlos, zeitnah und nachvollziehbar erfolgt. Schon kleine Ungenauigkeiten im Fahrtenbuch können den Anspruch auf den reduzierten Sachbezug entfallen lassen.

Fahrtenbuch: Anforderungen in Österreich

Ein Fahrtenbuch ist die Voraussetzung, um den halben oder den Mini-Sachbezug zu nutzen. Es muss lückenlos, zeitnah und nachvollziehbar geführt werden. Nur dann wird es von den Finanzbehörden anerkannt.

Da die Anforderungen in der Praxis streng sind, lohnt es sich, die Details genau zu kennen. Dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Fahrtenbuch umfassende Informationen und Beispiele.

Erfahren Sie mehr über die Regelungen zu einem Fahrtenbuch
 

Weg zur Arbeit, Homeoffice und Pendlerpauschale

Der tägliche Arbeitsweg gilt steuerlich als Privatfahrt. Damit fällt auch für diese Strecke ein Sachbezug an. Eine zusätzliche steuerliche Begünstigung wie das Pendlerpauschale kommt in diesem Fall nicht mehr zur Anwendung.

Wer häufig im Homeoffice arbeitet, reduziert damit automatisch die Zahl der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. An der grundsätzlichen Regelung ändert das jedoch nichts. Sobald ein Firmenwagen für den Weg ins Büro genutzt wird, zählt die Fahrt als Privatnutzung und ist Teil der Bemessungsgrundlage für den Sachbezug.

Sonderfälle: Poolfahrzeuge, Fahrzeugwechsel und mehrere Nutzer

In der Praxis gibt es Konstellationen, bei denen die Berechnung des Sachbezugs von den Standards abweicht. Dazu zählen gemeinsam genutzte Fahrzeuge oder ein Wechsel des Firmenwagens während des Jahres.

Poolfahrzeuge: Nutzen mehrere Arbeitnehmer ein Fahrzeug, wird der Sachbezug nach den durchschnittlichen Anschaffungskosten aller eingesetzten Autos berechnet. Befindet sich unter den Fahrzeugen mindestens eines, das mit dem höheren Satz von 2 Prozent bewertet wird, liegt der maximale Sachbezug bei 960 Euro im Monat. Sind alle Fahrzeuge unterhalb des CO₂-Grenzwerts, beträgt der Höchstwert 720 Euro.

Fahrzeugwechsel: Wird das Auto unterjährig getauscht, richtet sich die Einstufung immer nach den Daten des neuen Fahrzeugs. Maßgeblich ist der CO₂-Wert bei der Erstzulassung.

mehrere Nutzer: Wenn ein Firmenwagen von mehreren Beschäftigten gemeinsam genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil einzelnen Personen zugerechnet werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel nur eine klare und nachvollziehbare Aufteilung.

Diese Sonderregeln sollen sicherstellen, dass der Sachbezug auch bei wechselnden oder gemeinsam genutzten Fahrzeugen korrekt berechnet wird.

Die CO₂-Logik bei Plug-in-Hybriden und Hybriden

Für Plug-in-Hybride und klassische Hybride gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere Fahrzeug. Entscheidend ist ausschließlich der CO₂-Ausstoß nach WLTP.

Das bedeutet:

  • Nur wenn der Grenzwert von 126 Gramm CO₂ pro Kilometer im Jahr 2025 eingehalten wird, greift der begünstigte Satz von 1,5 Prozent.
  • Liegt der Ausstoß darüber, gilt der reguläre Satz von zwei Prozent.
  • Ein Vorteil gegenüber reinen Elektroautos besteht nicht, da nur bei einem Wert von 0 Gramm CO₂ pro Kilometer kein Sachbezug anfällt.
     

Damit ist klar: Hybride bringen steuerlich einen Vorteil, wenn sie einen sehr niedrigen CO₂-Ausstoß aufweisen.

Rechenbeispiele für den Sachbezug auf einen Blick

Anhand von drei Beispielen lässt sich gut erkennen, wie stark sich der CO₂-Wert auf die Höhe des Sachbezugs auswirkt. Grundlage ist jeweils ein Fahrzeug mit Anschaffungskosten von 40.000 Euro .

Beispiel Anschaffungskosten CO₂-Wert (WLTP)­ Sachbezug pro Monat
über Grenzwert 40 000 Euro 140 g/km 800 Euro
Unter Grenzwert 40 000 Euro 0 g/km 600 Euro
Elektroauto 40 000 Euro 140 g/km 80 Euro

Checkliste: So finden Sie Ihren optimalen Sachbezug

Mit einigen einfachen Schritten können Sie prüfen, wie sich der Sachbezug für Ihren Firmenwagen gestaltet und ob Einsparungen möglich sind:

  • CO₂-Wert kontrollieren: Prüfen Sie den Ausstoß des Fahrzeugs nach WLTP. Er entscheidet über den Prozentsatz.
  • Privatnutzung realistisch einschätzen: Überlegen Sie, wie viele Kilometer im Monat privat gefahren werden. Bei weniger als 500 Kilometern lohnt sich ein Fahrtenbuch.
  • Anschaffungskosten vergleichen: Der Listenpreis bildet die Basis für die Berechnung. Rabatte mindern den Wert.
  • Kostenbeiträge berücksichtigen: Eigene Zahlungen für die Privatnutzung reduzieren den Sachbezug, wenn sie korrekt dokumentiert sind.
  • alternative Antriebe prüfen: Elektroautos sind sachbezugsfrei und können dadurch steuerlich besonders attraktiv sein.
  • steuerliche Beratung einholen: Ein Gespräch mit einem Steuerberater hilft, individuelle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
     

Diese Checkliste dient als Orientierung und zeigt, welche Faktoren den Sachbezug beeinflussen. Wer alle Punkte durchgeht, kann die Belastung besser einschätzen und gegebenenfalls reduzieren.

FAQ zum Sachbezug

Nur reine Elektrofahrzeuge mit 0 Gramm CO₂-Ausstoß sind sachbezugsfrei. Für Hybride oder Plug-in-Hybride gilt die normale CO₂-Logik.

Für die Berechnung zählt immer der CO₂-Wert nach WLTP zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Auch wenn sich die Grenzwerte in späteren Jahren ändern, bleibt die Einstufung für dieses Fahrzeug gleich.

Wird das Auto getauscht, wird der Sachbezug nach den Daten des neuen Fahrzeugs berechnet. Maßgeblich ist erneut der WLTP-Wert bei der Erstzulassung.

Ja, allerdings wird für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug angesetzt. Das kann die Steuerlast deutlich erhöhen.

Der Sachbezug wird auf Basis des Durchschnitts der Anschaffungskosten berechnet. Ist ein Fahrzeug mit zwei Prozent dabei, liegt der maximale Sachbezug bei 960 Euro.

Nein. Auch digitale Fahrtenbücher sind zulässig, solange sie manipulationssicher und revisionsfest sind.

Ja. Der Sachbezug wird zwar nach österreichischem Recht berechnet, aber bei häufiger Nutzung im Ausland können zusätzliche steuerliche Fragen entstehen. In diesen Fällen ist es ratsam, eine individuelle Beratung einzuholen.

Rechtlicher Hinweis und Aktualität

Die dargestellten Informationen bieten einen Überblick zum Sachbezug in Österreich. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Grundlage sind die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen. Da sich Grenzwerte und steuerliche Bestimmungen regelmäßig ändern, sollte der Sachbezug jedes Jahr überprüft werden.

Stand: August 2025