Was bedeutet Privatnutzung eines Firmenwagens?
Die Privatnutzung heißt, dass Sie den Firmenwagen auch außerhalb der Arbeit fahren. Dazu zählen Freizeitfahrten, Einkäufe, Urlaub und der Arbeitsweg. In Österreich löst das einen Sachbezug aus. Der Sachbezug erhöht Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Seine Höhe richtet sich vor allem nach den CO₂-Werten des Fahrzeugs. Für E-Autos kann der Sachbezug entfallen.
Ob Privatfahrten erlaubt sind, legt Ihr Arbeitgeber fest. Die Regeln stehen idealerweise im Arbeitsvertrag und in einer Überlassungsvereinbarung. Wichtig sind erlaubte Fahrer, Auslandsfahrten, Kostenbeteiligung und Dokumentation.
Ziel dieses Guides: Sie regeln die Nutzung sauber, verstehen Ihre steuerlichen Folgen und vermeiden Mehrkosten. So nutzen Sie den Firmenwagen privat, rechtssicher und planbar.
Das Wichtigste in Kürze:
- Privatnutzung eines Firmenwagens führt in Österreich zu einem Sachbezug.
- Grundlage ist eine schriftliche Nutzungsvereinbarung.
- Bei E-Autos kann der Sachbezug null sein.