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Firmenwagen-Versteuerung in Österreich: Regeln, Beispiele und Tipps

Kurz erklärt: Wenn Sie einen Dienstwagen auch privat nutzen, fällt in Österreich ein Sachbezug an. Dieser geldwerte Vorteil erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten. Auch der Weg zur Arbeit zählt als Privatfahrt. Für Selbständige gelten eigene Optionen, etwa die Nutzung eines Firmen-PKW im Betriebsvermögen oder Kilometergeld für das eigene Auto.

Disclaimer: Dieser Ratgeber dient der Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: August 2025. Prüfen Sie Werte und Schwellen jährlich.

Grundlagen: Wer versteuert was?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versteuern die Privatnutzung über den Sachbezug. Dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung sowie Dienstgeberbeitrag (DB) und Dienstgeberzuschlag (DZ).

Selbständige wählen zwischen Firmen-PKW im Betriebsvermögen mit Privatanteil oder eigenem Auto mit amtlichem Kilometergeld. Das Kilometergeld ist bis 30 000 Kilometer pro Jahr steuerfrei und beträgt seit 1. Januar 2025 0,50 Euro pro Kilometer. Für Mitfahrer kommen 0,15 Euro pro Kilometer hinzu.

Der Sachbezug im Überblick

Als Bemessungsgrundlage gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs inklusive Normverbrauchsabgabe (NoVA) und Umsatzsteuer, abzüglich Rabatte. Bei einem Leasing ist der Preis auf Basis der Leasingrate maßgeblich. Die Kostenbeiträge einer angestellten Person mindern den Sachbezug. Die Zahlungen für den Kraftstoff allein zählen jedoch nicht dazu.

Höhe und Deckel:

  • 2 Prozent, maximal 960 Euro pro Monat, wenn der CO₂-Grenzwert überschritten ist.
  • 1,5 Prozent, maximal 720 Euro pro Monat, wenn das Fahrzeug den Grenzwert erfüllt.
  • CO₂-Grenzwert 2025: 126 g CO₂/km (WLTP) – Die Tabelle der Grenzwerte wird jährlich definiert.
  • E-Autos: Für 0 g CO₂/km setzt der Gesetzgeber keinen Sachbezug an. Das unentgeltliche Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber führt zu keinem zusätzlichen geldwerten Vorteil.
     

Liegt die Privatnutzung im Jahresdurchschnitt bei höchstens 500 Kilometer pro Monat beziehungsweise 6.000 Kilometer pro Jahr, halbiert sich der Sachbezug. Der Nachweis erfolgt regelmäßig per Fahrtenbuch. Alternativ kann in engen Fällen der sogenannte Mini-Sachbezug je privat gefahrenem Kilometer günstiger sein. Dann ist allerdings ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch verpflichtend.

Bei Poolfahrzeugen, also bei wechselnder Privatnutzung mehrerer Firmenfahrzeuge, wird der Durchschnitt der Anschaffungskosten und der Durchschnitt des Prozentsatzes angesetzt. Befindet sich im Pool ein Fahrzeug mit 2-Prozent-Sachbezug, gilt der Maximalwert 960 Euro, sonst 720 Euro.

Wird der Dienstwagen für den Arbeitsweg genutzt, entfällt die Pendlerpauschale.

Stand: August 2025. Angaben laut BMF, WKO und ÖGK. Prüfen Sie Grenzwerte und Details regelmäßig.

Fahrtenbuch in Österreich: Nutzen und Anforderungen

Ein Fahrtenbuch hilft, den halben Sachbezug zu nutzen oder in Spezialfällen den Mini-Sachbezug je Kilometer anzusetzen. Es muss zeitnah und lückenlos geführt werden und alle beruflichen sowie privaten Fahrten abbilden. Die Rechtsprechung erlaubt in bestimmten Konstellationen auch alternative Nachweise, etwa die Ableitung aus Gesamtkilometern minus dienstlich belegter Reisen. Bei Ansatz des Mini-Sachbezugs ist jedoch das Fahrtenbuch zwingend. Digitale Lösungen sind erlaubt, wenn sie manipulationssicher dokumentieren.

Selbständige: Firmen-PKW oder Kilometergeld?

Selbständige vergleichen die Gesamtbelastung. Ein Firmen-PKW im Betriebsvermögen erlaubt die Zurechnung betrieblicher Kosten und einen Privatanteil. Wer das eigene Fahrzeug nutzt, setzt Kilometergeld an.

Sätze ab 1. Januar 2025: 0,50 Euro pro Kilometer für PKW, zusätzlich 0,15 Euro pro Kilometer je mitgefahrener Person, steuerfrei bis 30.000 Kilometer pro Jahr. Das Kilometergeld deckt typischerweise alle Fahrzeugkosten ab, etwa Treibstoff, Service, Reifen, Versicherung und Maut.

Praxisblick: Ein hoher Geschäftsanteil und viele Gesamtkilometer sprechen oft für den Firmen-PKW. Seltene Außentermine mit wenigen dienstlichen Kilometern sprechen eher für Kilometergeld. Prüfen Sie stets Ihren Einzelfall mit der Steuerberatung.

Dienstwagen mit Elektroantrieb oder Plug-in-Hybrid

BEV: Für vollelektrische Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km fällt kein Sachbezug an. Das senkt Lohnnebenkosten und den Nettoeffekt deutlich. Das Laden beim Arbeitgeber ist damit ebenfalls abgegolten.

PHEV: Plug-in-Hybride sind nicht vom Sachbezug befreit. Es gilt die CO₂-Logik wie bei Verbrennern. Liegt der WLTP-Wert bei Erstzulassung 2025 bei höchstens 126 g/km, gilt der reduzierte Sachbezug. Andernfalls fällt der volle Satz an.

Rechenbeispiele

Beispiel Anschaffungskosten inkl. USt/NoVA CO₂-Wert (WLTP) Sachbezugs­satz Sachbezug pro Monat
A: Mittelklasse, über Grenzwert 35 000 € 140 g/km 2 % 700 €
B: Kompakt, unter Grenzwert 35 000 € 110 g/km 1,5 % 525 €
C: BEV, 0 g/km 45 000 € 0 g/km 0 % 0 €

Berechnungsbasis ist der WLTP-Wert im Jahr der Erstzulassung. Der Deckel und CO₂-Grenze fallen wie oben beschrieben aus. Kostenbeiträge der Mitarbeitenden reduzieren den Sachbezug.

Checkliste: So finden Sie die günstigste Lösung zur Versteuerung

  • CO₂-Wert beim Wunschmodell prüfen.
  • Privatkilometer realistisch schätzen.
  • Fahrtenbuch erwägen, wenn ≤ 6.000 km privat möglich sind.
  • BEV-Option prüfen, 0 Euro Sachbezug beachten.
  • Als Selbständige das Kilometergeld gegen Firmen-PKW rechnen.
  • Kostenbeiträge sauber dokumentieren.
  • Offene Fragen mit der Steuerberatung klären.

Betrachtung von Sonderfällen bei der Firmenwagen-Versteuerung

  • Fahrzeugwechsel unterjährig: Die Einstufung richtet sich nach dem WLTP-Wert im Jahr der Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeugs.
  • Poolfahrzeuge: Die steuerliche Berechnung entsteht über den Durchschnitt aus Anschaffungskosten und Prozentsätzen. Sie beträgt maximal 960 Euro bei mindestens einem 2-Prozent-Fahrzeug, sonst 720 Euro.
  • Homeoffice und Dienstort: Remote zu arbeiten, kann in Einzelfällen die Versteuerung beeinflussen. Grundsätzlich gelten die Wegstrecken von der Wohnung bis zum Dienstort als Privatfahrten. Details zu Dienstreisen und Ausnahmen regelt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
  • Pendlerpauschale: Hier besteht kein Anspruch bei der Nutzung des Dienstwagens für den Arbeitsweg.

FAQ zur Versteuerung von Firmenwagen für Österreich

Nein. Österreich kennt den Sachbezug von 2 Prozent oder 1,5 Prozent der Anschaffungskosten mit Deckel.

126 g CO₂/km nach WLTP. Liegt der Wert darunter, gilt der reduzierte Sachbezug. 

Für den halben Sachbezug oder den Mini-Sachbezug brauchen Sie einen verlässlichen Nachweis. Häufig ist das ein Fahrtenbuch. 

Das Kilometergeld im Jahr 20245 beläuft sich auf 0,50 Euro pro Kilometer für PKW, plus 0,15 Euro pro Kilometer je Mitfahrer und ist steuerfrei bis 30.000 Kilometer pro Jahr. 

Ja. Die Fahrten von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte gelten als Privatfahrten. 

Ja, bei 0 g CO₂/km gilt dieser Wert für den Sachbezug. Das private Laden beim Arbeitgeber ist dabei mit umfasst.

Kein Rechtsrat

Dieser Ratgeber dient der Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: August 2025. Prüfen Sie Werte und Schwellen jährlich.