Selbständige: Firmen-PKW oder Kilometergeld?
Selbständige vergleichen die Gesamtbelastung. Ein Firmen-PKW im Betriebsvermögen erlaubt die Zurechnung betrieblicher Kosten und einen Privatanteil. Wer das eigene Fahrzeug nutzt, setzt Kilometergeld an.
Sätze ab 1. Januar 2025: 0,50 Euro pro Kilometer für PKW, zusätzlich 0,15 Euro pro Kilometer je mitgefahrener Person, steuerfrei bis 30.000 Kilometer pro Jahr. Das Kilometergeld deckt typischerweise alle Fahrzeugkosten ab, etwa Treibstoff, Service, Reifen, Versicherung und Maut.
Praxisblick: Ein hoher Geschäftsanteil und viele Gesamtkilometer sprechen oft für den Firmen-PKW. Seltene Außentermine mit wenigen dienstlichen Kilometern sprechen eher für Kilometergeld. Prüfen Sie stets Ihren Einzelfall mit der Steuerberatung.
Dienstwagen mit Elektroantrieb oder Plug-in-Hybrid
BEV: Für vollelektrische Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km fällt kein Sachbezug an. Das senkt Lohnnebenkosten und den Nettoeffekt deutlich. Das Laden beim Arbeitgeber ist damit ebenfalls abgegolten.
PHEV: Plug-in-Hybride sind nicht vom Sachbezug befreit. Es gilt die CO₂-Logik wie bei Verbrennern. Liegt der WLTP-Wert bei Erstzulassung 2025 bei höchstens 126 g/km, gilt der reduzierte Sachbezug. Andernfalls fällt der volle Satz an.
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