1. KFZ Versicherung

Versicherungsschutz so komfortabel wie Ihr Toyota

TOYOTA VERSICHERUNG
Als Kunde der Toyota Versicherung profitieren Sie nicht nur von exklusiven Toyota Konditionen, Sie genießen auch einen besonderen Service. Das beginnt mit einer individuellen Beratung Ihres persönlichen Ansprechpartners, die Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherungslösung garantiert – direkt in Ihrem Toyota Autohaus.

Und für den Fall, dass wirklich einmal etwas passiert ist, tun wir alles dafür, dass alles so schnell wie möglich wieder gut wird. Falls nötig, steht Ihnen auch im Rahmen des Toyota-SOS-Pakets ein Abschleppservice oder eine europaweite Pannenhilfe zur Seite. Unsere persönliche Beratung und professionelles Schadenmanagement sorgen für eine einfache und unkomplizierte Schadenabwicklung und beste Servicequalität in der Toyota Fachwerkstatt Ihrer Wahl. Freuen Sie sich auf beste Leistungen aus einer Hand, in Ihrem Toyota Autohaus.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

    • Exklusive Toyota Konditionen
    • Reduzierter Selbstbehalt bei Reparatur im der Toyota Fachwerkstatt
    • Europaweite Pannenhilfe1)
    • Faire Totalschadenregelung
    • Individuelle Beratung
    • Maßgeschneiderte Versicherungslösungen
    • Abschleppservice nach Unfall zurück in Ihre Stammwerkstätte
    • Professionelles Schadensabwicklung
    • Reparaturen mit Originalteilen in einer Toyota Fachwerkstatt
1) Kostenübernahme bei Organisation über die Toyota-Serviceline, rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 31 389 101
Es gibt gute Gründe, beim Thema Sicherheit auf einen Partner zu setzen, der voll und ganz zu Ihnen passt. Wir wissen, was Ihnen wichtig ist, und stehen Ihnen als Partner zur Seite, auch im Schadenfall.

ZUVERLÄSSIGER KFZ-SCHUTZ IN JEDER SITUATION

Premium VollkaskoVollkaskoParkschaden KaskoTeilkasko
Unfallfixer SBgewählter SBnicht versichertfixer SBnicht versichert
Mut-oder böswillige Handlungenfixer SB
Parkschaden
Bruchschäden an Wind-Schutz (Front-), Seiten - & Heckscheiben, sowie am Panoramaglas bzw. Glasschiebedach ohne Rücksicht auf die Schadensursache²fixer SB
Naturgewalten: Blitzschlag (direkt und Indirekt), Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm über 60 km/hohne SB
Tierkollisionenohne SBohne SB
Tierbisse jeder Art
Brand, Explosion, Schmorschäden
Diebstahl, Unter-schlagung, Raub oder unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen

Ihre fragen unsere antworten

Die internationale Versicherungskarte erhalten Sie ungefähr 1-2 Wochen nach Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges und wird automatisch mit Ihrer Versicherungspolizze mitgeschickt. Mit dieser sind Sie in ganz Europa (im geografischen Sinn) haftpflichtversichert.

Bitte senden Sie uns eine Anfrage per Mail mit Ihrer Polizzen-Nummer und/oder Kennzeichen an office@toyota-im.com, wir werden Ihr Anliegen umgehend bearbeiten und melden uns binnen 24 Stunden.

Sie können sich entweder an unserer Toyota-Serviceline oder direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort im Toyota Autohaus wenden. 

Kommen Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug direkt in Ihre Toyota Fachwerkstätte. Vor Ort wird für Sie der Schaden gemeldet, besichtigt und repariert – ganz einfach und unbürokratisch.

Je nach Fahrzeugart und –leistung bzw. nach gewünschtem Deckungsumfang können bis zu 3 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen versichert werden. Ihr Ansprechpartner berät Sie vor Ort über die individuellen Möglichkeiten und übernimmt die Abwicklung mit der Zulassungsstelle und gegebenenfalls mit Ihrer Vorversicherung.

Ja – kontaktieren Sie uns gerne per Mail an office@toyota-im.com. Wir beraten Sie zu am besten für Sie bzw. Ihr Fahrzeug geeignete Versicherungslösung und übernehmen die gesamte Abwicklung mit Ihrer Vorversicherung.

Keine – wir prüfen für Sie, wann der nächstmögliche Kündigungstermin bei Ihrer Vorversicherung ist und wickeln den Versicherungswechsel für Sie ab.

Ja – Sie können die bestehenden Kennzeichen behalten. Der Versicherungswechsel erfolgt zum nächst möglichen Kündigungstermin und erfolgt ohne Änderung im Zulassungsschein oder Kennzeichen.

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Typenschein (falls vorhanden auch: Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung)
  • Vollmacht, falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
  • Kaufvertrag oder Benütungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
  • Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
  • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
  • Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahren: Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
  • Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig, bitte kontaktieren Sie hierzu eine Zulassungsstelle in Ihrer Nähe.
Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.

  • Typenschein (falls vorhanden: Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht, falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde oder dergleichen

Bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe, benötigte Unterlagen:

  • Typenschein
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht, falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Alle Kennzeichentafeln

Falls Sie erstmals ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen, ist dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Die Behörde bewilligt das Wunschkennzeichen und teilt es zu.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens

  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde

Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegennimmt.
  • Alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

1 Monat vor dem Ablauf in schriftlicher Form oder wenn das Fahrzeuge abmeldet wird. Hier senden Sie bitte die Abmeldebestätigung und die bitte um Stornierung des Vertrages an office@toyota-im.com

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht , falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Typenschein (falls vorhanden: Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung)

Dieser Versicherungsschutz springt für Sie ein, wenn Sie für einen mit Ihrem Fahrzeug verursachten Schaden gegenüber Dritten aufkommen müssten. So sichern Sie sich gegen eventuelle Forderungen bis 30 Mio. Euro pauschal ab. Gleichzeitig schützt Sie Ihre Haftpflichtversicherung vor ungerechtfertigten Ersatzansprüchen Dritter.

Mit dieser Versicherung sind Sie als Neuwagenkäufer oder Leasingnehmer auf der sicheren Seite. Sie greift sowohl bei selbst verschuldeten als auch durch Fremdeinwirkung (Vandalismus) entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug mit durchgehendem Selbstbehalt.

Schützen Sie Ihren Toyota vor den finanziellen Schäden durch Schutz bei Parkschäden und Vandalismus, Glasschadenversicherung, Schutz vor den Folgen von Naturgewalten zudem vor Tierkollisionen, Tierbissen, Brand, Explosionen, Schmorschäden und Diebstahl.

Schützen Sie Ihren Toyota vor den finanziellen Schäden durch Diebstahl, Raub, den Folgen schwerer Unwetter zudem mit der Glasschadenversicherung.

Sichern Sie den Fahrer Ihres Fahrzeugs gegen Unfallfolgen ab. Die eigenständige Zusatzversicherung kommt unabhängig von der Schuldfrage für Personenschäden des Fahrers auf. Das schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Verletzungen, Invalidität oder Unfalltod.